Natur erleben Nordische Erlebnisräume

Seit 1993 hat Schleswig-Holstein gemäß §29 Landesnaturschutzgesetz 20 Flächen als "Naturerlebnisräume" ausgewiesen. Diese bundesweit einzigartigen Nutzungsein-richtungen sollen gleichzeitig der naturverträglichen Erholung und der Natur- und Umweltbildung dienen. Durch diese Flächen soll nicht nur die Akzeptanz für Naturschutzgebiete gesteigert, sondern zugleich auch Kindern und Jugendlichen eine Möglichkeit geboten werden, Wildnis aus zweiter Hand zu erleben und die Auswirkungen menschlichen Handelns auf die Natur unmittelbar zu studieren. Eine neue Broschüre beschreibt alle 20 Räume und bietet weitere interessante Hintergrundinformationen. (jfs)

Kostenloser Bezug: Umweltministerium S-H, Mercatorstr. 3, D-24106 Kiel, Fon ++49/(0)431/988-7239, Fax -7239