Die Zusammenarbeit mit freiberuflichen Referent*innen, Honorarkräften und Lehrpersonen ist für viele Einrichtungen der Umweltbildung und BNE alltägliche Praxis. Ob in Workshops, Fortbildungen, Projektwochen oder Feriencamps – oft begleiten externe Mitarbeitende die Gruppen.
Doch was auf den ersten Blick nach bewährter Praxis aussieht, kann aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht zur Stolperfalle werden. Denn mit dem sogenannten „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts hat sich die rechtliche Einschätzung solcher Tätigkeiten verändert. Viele Einrichtungen fragen sich nun, ob und wie sie reagieren sollen. Was bedeutet das Urteil konkret für Umweltbildungseinrichtungen? Wann liegt eine selbstständige Tätigkeit vor, wann ist eine Anstellung notwendig – und welche Kriterien sind dabei entscheidend?
Liebe Leser*innen,
die Zusammenarbeit mit freiberuflichen Referent*innen, Honorarkräften und Lehrpersonen ist für viele Einrichtungen der Umweltbildung und BNE alltägliche Praxis. Ob in Workshops, Fortbildungen, Projektwochen oder Feriencamps – oft begleiten externe Mitarbeitende die Gruppen.
In unserer digitalen ANU-Mitgliederversammlung hatten wir im Juni dieses Jahres deshalb Wolfgang Pfeffer von „Vereinsknowhow“ eingeladen, um uns Informationen zu diesen Entwicklungen zu geben.
In der aktuellen Ausgabe der ökopädNEWS bereitet Herr Pfeffer die zentralen Aspekte des Urteils praxisnah auf, gibt Orientierung zu aktuellen Prüfkriterien und zeigt mögliche Wege auf, wie Bildungsträger rechtliche Sicherheit gewinnen können.
Wer etwa eigene Arbeitsmittel nutzt, für mehrere Auftraggeber tätig ist oder seine Angebote selbst bewirbt, erfüllt wichtige Merkmale einer selbstständigen Tätigkeit. Auch wenn eine Lehrkraft nicht in interne Abläufe eingebunden ist oder Aufträge ablehnen kann, spricht das gegen eine abhängige Beschäftigung. Es gilt also, beispielsweise bestehende Vertragsverhältnisse anhand dieser und weiterer Kriterien zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Eine bereichernde Lektüre wünscht
Larissa Donges
Zur ökopädNEWS August 2025