Hier sammeln wir Meldungen zu Hilfen bei Einnahmeausfällen von Umweltbildungsanbietern oder zu solidarischem Engagement, die wir den Medien entnehmen oder von Behörden oder von Kolleg*innen erfahren. Außerdem nehmen wir nun auch erste Hinweise zu Sicherheits- und Hygienekonzepten für einen wieder beginnenden Veranstaltungsbetrieb auf, ohne dass wir die Rechtssicherheit haben prüfen können. Sendet uns gerne Hinweise an bundesverband(at)anu.de. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Sonstige aktuelle Ergänzungen
- 28.08.2020: Das Bundesjugendministerium unterstützt mit einem 100-Millionen-Euro-Sonderprogramm kurzfristig gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung und der Kinder- und Jugendarbeit. Antragsmöglichkeiten ab 1.9.2020 Mehr Infos
- 28.08.2020: Infoseite des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft mit Anträgen, Formularen und Bescheinigungen, Bundes- und Länderebene, für KMU, Berufspendler und Selbstständige hier.
- 02.07.2020: Rettungsschirm Ferienbetreuung im Saarland: Auf Initiative des Umweltministeriums und mit Unterstützung des Bildungsministeriums und außerschulischen Bildungspartnern wurde ein Programm für Kinder und Jugendliche erarbeitet, dass Familien im Saarland während der Sommerferien entlasten soll. Dabei will das Programm nicht nur Betreuung bieten, sondern ökopädagogische Angebote im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung. Die Angebote werden kostenlos und freiwillig sein. Das Programm ist unter umwelt.saarland.de abrufbar.
- 30.06.2020: Rettungsschirm für Umweltbildungseinrichtungen und Selbstständige in Bayern: Die Bayerische Staatsregierung hat am 26.05.2020 einen Rettungsschirm für Einrichtungen und selbstständige Dozent*innen im Bereich der Erwachsenenbildung beschlossen. Es werden die Einrichtungen/Dozent*innen im Bereich der Umweltbildung/Bildung für nachhaltige Entwicklung von diesem Schirm erfasst. Der Schwerpunkt liegt dabei im Zuständigkeitsbereich des Umweltministeriums. Übergeordnetes Ziel ist die Sicherung von Strukturen und Existenzen im Bereich UB/BNE. Der Schutzschirm bietet in diesem Sinne einen teilweisen Ausgleich des durch die Pandemie-bedingten Veranstaltungsausfälle eingetretenen Wegfalls von Einnahmen, insbesondere Teilnehmerentgelten und Honoraren. Der Kreis der Antragsberechtigten wurde bewusst eng und konkret gefasst: Im Zentrum stehen die Träger des Qualitätssiegels Umweltbildung.Bayern. Staatlich oder kommunal getragene Einrichtungen sind dabei jedoch nicht antragsberechtigt. Als Bewilligungsbehörden sind die örtlich zuständigen Regierungen bestimmt. Die mittlerweile verfassten Rahmenbedingungen treten mit Wirkung zum 01.07.2020 in Kraft. Antragsfrist ist der 15.08.2020
- 19.06.2020: BMFSFJ:"Corona-Konjunkturpaket enthält überlebenswichtige Kredit- und Überbrückungsprogramme für gemeinnützige Organisationen" zur Pressemeldung
- 19.06.2020: BMWI: "Eckpunkte „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ mehr Infos
- 14.05.2020: Ein hier veröffentlichtes Beispiel für ein Sicherheitskonzept eines Tagungshauses (Die Wolfsburg, katholische Akademie) mit Merkblättern für Gäste und für Tagungsleitung kann vielleicht Anregungen für eigene Konzepte ähnlicher Anbieter geben.
- 14.05.2020, Österreich: Webinare zum Thema Vorsichtsmaßnahmen und didaktische Hilfsmittel für Angebote in der Natur (ausgebucht) mit zugehöriger Präsentation: Naturvermittlung in "Corona-Zeiten" von Hr. Dr. Markus Pausch, Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik. Die Präsentation ist hier zugänglich (PDF, 2.79 MB)
- 14.05.2020: Der Deutsche Tourismusverband führt auf seiner Homepage eine ganze Reihe von Links auf, die zu aktuellen Hinweise und Informationen für die Erstellung von Hygienekonzepten bei der Wiedereröffnung und beim Betrieb von Freizeit- und Hotels und anderen Übernachtungsbetrieben führen. (https://www.deutschertourismusverband.de/service/coronavirus/orientierungshilfe-schutz-und-hygienekonzepte.html).
- 05.05.2020: Rheinland-Pfalz: Schutzschild für Vereine in Not: Hilfsprogramm für Vereine zur Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit aufgrund der Corona-Pandemie v. 04.05.2020 (neu) unter https://wir-tun-was.rlp.de/fileadmin/wirtunwas/Service/corona/Richtlinie_Soforthilfeprogramm_fu__r_Vereine_des_Landes_RLP__Schutzschild_fu__r_Vereine_in_Not_.pdf;
Antragstellung Vereine (bspw. aus den Bereichen Soziales, Frauen, Familie, Jugendarbeit, Natur-, Tier- und Umweltschutz, Klimaschutz, Bildung, Integration, Verbraucherschutz, Freizeit und Geselligkeit, u.v.m.): Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz (im Auftrag der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz) unter https://add.rlp.de/de/themen/foerderungen/schutzschild-fuer-vereine-in-not/
- 29.04.2019, Brandenburg: das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt, das insbesondere die gemeinnützigen außerschulischen Bildungseinrichtungen unterstützen soll. Die Soforthilfe gilt für drei Monate ab Antragstellung und wird als einmalige nicht rückzahlbare Leistung ausgezahlt. Voraussetzungen für die Antragstellung sowie weitere Informationen zur Soforthilfe des MBJS in der Pressemitteilung und der Richtlinie. Zudem hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur eine Richtlinie zur Hilfe gemeinnütziger und kommunaler Kultureinrichtungen herausgegeben. Es werden anteilig bis zu 50% der Einnahmeausfälle, die zwischen dem 11.3. und 31.8. entstanden sind bzw. entstehen, erstattet. Weitere Informationen: Pressemitteilung des MWFK, Richtlinie und das Antragsformular.
- 23.04. Bayern: Die bayerische Staatsregierung hat in der Kabinettssitzung am 21.04.2020 beschlossen sozialen Einrichtungen auf Grundlage ihrer speziellen Bedürfnisse besonders zu unterstützen.
„Durch die Corona-Krise sind neben Unternehmen auch die Träger der sozialen Dienste und Einrichtungen erheblich wirtschaftlich belastet. Sie sind zumeist gemeinnützig organisiert und können damit anders als gewerbliche Unternehmen kaum Gewinne machen, adäquate Rücklagen bilden oder Kredite aufnehmen. Da die Hilfsprogramme des Bundes und Landes (insbesondere Soforthilfen) bei den sozialen Diensten oft Lücken lassen, greift die Staatsregierung ergänzend ein.
Jugendherbergen, Schullandheime, Jugendbildungsstätten und Familienferienstätten erhalten eine Entschädigung von 60 Prozent der entfallenden Einnahmen bis Ende Juli 2020. Auch für kleinere Träger sozialer Einrichtungen wie Ehe- und Familienberatungsstellen, Jugendwerkstätten, Mütterzentren oder Frauenhäuser sieht der Freistaat Notmaßnahmen vor.“ https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-21-april-2020/ . Aktuell gibt es hierzu noch keine Vollzugsregelungen.
- 22.04. Schleswig-Holstein: Die Landesregierung hat beschlossen, für die Unterstützung von Vereinen des Natur- und Umweltschutzes und der nachhaltigen Entwicklung sowie Tierparks 5 Millionen Euro Soforthilfe zur Verfügung zu stellen.Die Antragsunterlagen sind auf der Homepage des MELUND www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/v_node.html abrufbar.
- 17.04. Hessen: Mit einem Soforthilfe-Programm will das Land Vereine unterstützen, die wegen der aktuellen Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Das kündigte die Landesregierung am Freitag in einer Mitteilung an. "Viele gemeinnützige und auf ehrenamtlichem Engagement aufbauende Vereine und Initiativen sind aufgrund der Corona-Beschränkungen in ihrer Existenz gefährdet. Das gilt für Sportvereine, Kulturvereine- und initiativen und alle anderen Vereine mit bürgerschaftlichem Engagement, die nicht von der öffentlichen Hand getragen werden." Diese Vereine wolle man mit einem millionenschweren Soforthilfe-Programm unterstützen. Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) will am kommenden Montag (20. April) in einer digitalen Pressekonferenz Einzelheiten dazu bekanntgeben.
- 09.04. Der Deutsche Naturschutzring (DNR) hat weiterführende Informationen zu den Konsequenzen der Coronakrise für Verbände gebündelt und auf seiner Homepage veröffentlicht. Unter "Hilfe in der Coronakrise" finden Sie einen Überblick zu aktuellen Hilfsprogrammen, die Auswirkungen der Krise auf die Vereinsarbeit, rechtliche Neuerungen und Tipps für das Arbeiten im Home Office.
- 06.04. ANU erhebt Daten zu Einnahmeverlusten, Ausgabeneinsparungen und dringenden Minimalausgaben zur Erhaltung von durch die Pandemie gefährdeteren Mitgliedseinrichtungen. Damit können Daten für mögliche Rettungsschirme geliefert werden.
- 01.04. ANU erhebt mit Verband der Schullandheime Infos zu Einkommensverlusten gemeinnütziger Umweltbildungsanbieter mit Übernachtungsmöglichkeiten für Klassenfahrten und Jugendgruppen
- 01.04. ANU Brandenburg stellt hier Infos aus dem Land zusammen
- 31.03. Unser Dachverband Deutscher Naturschutzring (DNR), unser Bündnis Klima-Allianz und entwicklungspolitische Organisationen des Verbands VENRO haben heute einen gemeinsamen offenen Brief an die Bundesregierung geschickt. Sie zeigen den dringenden Handlungsbedarf zum Schutz von gemeinwohlorientierten Organisationen auf und apellieren an mehrere Ministerien, sich für ein Bund-Länder-Hilfsprogramm hierzu einzusetzen. Im Brief werden neun konkrete Punkte aufgezeigt, die von unbürokratischen Umwidmungen von Projektförderung, der Sicherung einer Kernfinanzierungen für die Infrastruktur, Liquiditätdhilfen analog denen für Unternehmen sowie der Einrichtung eines Notfallfonds (nicht rückzahlbare Zuschüsse) reichen.
- 30.03. Für Vertretung und Mitgliederversammlungen von Vereinen gibt es vorübergehende Erleichterungen, die z.B. virtuelle Mitgliederversammlungen erlauben, auch wenn die Vereinssatzung dies nicht vorsieht.
- 27.03. In NRW und den übrigen Ländern starten Soforthilfe-Programm für Unternehmen (hierzu zählen auch gemeinnützige Vereine, die wirtschaflich tätig sind) mit bis zu 50 Beschäftigten, Solo-Selbstständige u.w. Weitere Infos zu den Bedingungen in NRW hier
- 26.03. Laut Medienberichten und Behördenauskunft können Vereine nur dann die Direktzuschüsse aus dem am 25.03. beschlossenen Hilfsprogramm der Bundesregierung beantragen, wenn sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und ein Gewerbe angemeldet haben.
- 26.03. Antwort des BMWI an ANU: Informationen und Unterstützung Stand 24.3.. Enthält u.a. Linkliste zu Internetseiten der Bundesländer bzgl. Hilfsprogrammen
- 25.03.Informationszusammenstellung zum Corona Krisenmanagement des Arbeitskreises Deutscher Bildungsstätten mit umfangreicher Linksammlung und Mustertexten z.B. zu Betriebsvereinbarungen bei Kurzarbeit hier
- 24.03.: Land Baden-Württemberg Förderprogramm Soforthilfe Corona: "Soloselbständige und Kleinstunternehmen mit unter fünf Beschäftigten sind nur insoweit antragsberechtigt, als dass sie mit ihrer selbständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens eines Haushalts bestreiten".
- 23.03.: Zum heute im Kabinett auf den Weg gebrachten Corona-Notpaket der Bundesregierung schreibt www.tagesschau.de: "Was ist für kleine Firmen geplant? Direkte Finanzspritzen: Ganz kleine Firmen und Selbstständige, Musiker, Fotografen, Heilpraktiker oder Pfleger, die gerade kaum Kredite bekommen, können für drei Monate 9000 bis 15.000 Euro erhalten. Das soll unbürokratisch funktionieren - sie müssen nur versichern, dass sie durch die Corona-Krise einen Liquiditätsengpass haben. Insgesamt stellt die Regierung bis zu 50 Milliarden Euro bereit." Das Paket soll bis Freitag im Bundestag und im Bundesrat beschlossen werden.
- 20.03.: Land Berlin: Der Berliner Senat hat eine Verdienstausfallentschädigung für Kleinstunternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler*innen in Höhe von je 5000 € beschlossen, zur Presseinfo
Hygiene- und Sicherheitskonzepte
- Hygienekonzept und didaktische Empfehlungen für Naturkundliche Führungen zu Corona-Zeiten (Covid-19): Die Autorin Dr. Gertrud Hein von der Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW (NUA) beschreibt in dem 17-seitigen Dokument praxisnah und anschaulich, worauf bei Vorbereitung und Durchführung von Exkursionen unter Covid-19 Bedingungen zu achten ist, um Natur und Landschaft wie gewohnt facettenreich zu präsentieren.
- Leitfaden für die Wiederaufnahme von Gästeführungen des Bundesverbandes der Gästeführer in Deutschland e. V.
- Ideensammlung zu Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 – mit Vorschlägen für Tourismus, Hotellerie und Gastronomie der Tourismus Bayern Marketing GmbH, die auch für manche Umweltbildungseinrichtungen zutreffen und fortwährend weiterentwickelt wird. Kein Anspruch auf Vollständigkeit.
- Merkblätter, Checklisten, einem Aushang mit den wichtigsten Hygienemaßnahmen und einer Handlungshilfe zur Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung im Sinne des SARS -CoV2- Arbeitsschutzstandards des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern
(ab hier, wenn nicht anders angegeben, Stand 19.03.2020)
Unterstützung von Selbstständigen und freiberuflichen Referent*innen
- 21.04.2020, Bayern: Für Selbstständige in Bayern, die im Kunst/Kulturbereich tätig (z.B. Landart) und in der Künstlersozialkasse versichert sind, gibt es die Möglichkeit, drei Monate lang je 1000 € zu beantragen. Der Ministerrat hat ein neues Hilfsprogramm für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler in Höhe von bis zu 90 Mio. Euro beschlossen. Es soll bis zu 30.000 in der Künstlersozialkasse versicherte Solokünstler erfassen, die bislang nicht von dem Programm „Soforthilfe Corona“ erfasst werden. Sie sollen über drei Monate monatlich 1.000 Euro erhalten, wenn ihre fortlaufenden Einnahmen aufgrund der Corona-Pandemie zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nicht ausreichen. Das Bayerische Wissenschaftsministerium legt die genauen Fördergrundsätze fest. Das Programm wird über die Bezirksregierungen und die Landeshauptstadt München abgewickelt.
- 31.03.2020 Die GEW Bayern hat Informationen für selbstständige Kolleg*innen (Honorardozent*innen und Lehrbeauftragte) zu Soforthilfen des Bundes und Bayerns zusammengestellt, die unter diesem Link laufend aktualisiert werden.
- Ihr könntet die Petition „Hilfen für Freiberufler und Künstler während des "#Corona-Shutdowns" unterzeichnen. Es gibt noch weitere interessante Petitionen wie „Mit dem bedingungslosen Grundeinkommen durch die Coronakrise“
- Zentren, die gut finanziert sind, können erwägen, ihren Referent*innen eine Pauschale für ausgefallene Veranstaltungen zu zahlen
- Zentren sollten prüfen, ob sie die Verträge mit den Honorarkräften so rechtzeitig abschließen, dass Ausfälle, z.B. bei den Selbstständigen auch nachweisbar sind um Hilfeleistungen von dritter Seite bekommen zu können
Für Zentren
- Ihr habt die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu beantragen, Infos bei der Bundesagentur für Arbeit
- Im Schutzschild für Unternehmen ging es bisher vor allem um Kredite und andere Liquiditätshilfen, siehe BMWI-Presseinfo vom 13.3. und https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html (bitte den Filter ansehen!)
- In Bayern gibt es neue Soforthilfen für Betriebe und Freiberufler mit Liquiditätsproblemen: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ . Nach Zahl der MA gestaffelt gibt es 5.000 - 30.000 €. „Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben. (…) Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen.“
- Zumindest einige Förderer von Projekten scheinen Verschiebungen von Maßnahmen zu erlauben oder auch Stornogebühren gegenüber Dritten als zuschussfähig anzuerkennen. Toll wäre, sie würden bei Veranstaltungsausfällen, die nicht verschobenen werden können, dennoch den geplanten Zuschuss zahlen. Wir versuchen, hierzu Beispiele zu finden, wo dies bereits gelingt. Ansonsten können sie mit den Förderern absprechen, ob man die Mittel auf Maßnahmen ohne Besucherverkehr umschichten kann.
- In dieser besonderen Zeit übernimmt das Land Hessen die Stornogebühren, soweit sie vertraglich fixiert wurden, für - auf Grund kultusministerieller Anordnung - abgesagte Klassenfahrten und Exkursionen. Den Schulen wurde zu diesem Zweck ein relativ kompaktes Antragsformular zur Verfügung gestellt (1 Din A4-Seite), welches Sie ans zuständige Schulamt weiterleiten können.
Für alle
- Ansteckungsverdächtige etc. bekommen nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten § 56 einen Verdienstausfall ersetzt. Die zuständige Behörde geht dabei von dem Gewinn aus, der im Steuerbescheid für das vergangene Kalenderjahr festgestellt wurde." (Bundesgesundheitsministerium)
- Vielleicht lassen sich die Apelle aus dem Kulturbereich, dass Menschen ihre Tickets bezahlen, auch wenn die Veranstaltung nicht oder nur im Internet stattfand, auch auf unsere Angebote übertragen?
- Rechtstipps zur Corona-Pandemie einer Anwaltskanzlei, die einen Schwerpunkt im Gemeinnützigkeitsrecht hat: https://winheller.com/blog/tag/coronavirus/
- 01.04.2020: Rechtstipps für Vereine z.B. zu Online-Mitgliederversammlungen im Newsletter von vereinsknowhow
- denjenigen, die sich bei der nachbarschaftlichen Versorgung von Menschen in Not engagieren möchten, kann eine Initiative aus Hannover als Beispiel dienen: https://solistatthamster.org/2020/03/18/wie-funktioniert-solidaritat-statt-hamsterkaufe/. Eine bundesweite Übersicht über ähnliche Initiativen bietet die Website "Solidarische Nachbarschaftshilfe"
ANU-Brief an Bundesregierung wegen Hilfen zur Corona-Krise (19.3.2020)
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