Bundesinstitutionen

„Nationale Klimaschutzinitiative“ des Bundesumweltministeriums (BMU)
Deutschlandweit unterstützt die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums Projekte und Programme zum Klimaschutz. Seit 2008 richtet sie sich an Kommunen und Unternehmen, Privathaushalte und Schulen. Das Ziel der Klimaschutzinitiative ist die Vermeidung von Treibhausgasemissionen. Die Fördermittel stammen sowohl aus dem Bundeshaushalt als auch aus dem Sondervermögen Energie und Klimafonds. In jedem der förderfähigen Bereiche Schule, Kommune und Unternehmen unterteilt sich das Förderprogramm in verschiedene Maßnahmenprogramme.

Laut dem Endbericht der Evaluierung für den Förderzeitraum 2008 - 2011 wurden mit der Nationalen Klimaschutzinitiative bislang Klimaschutzprojekte und stromeffiziente Technologien mit einem Gesamtvolumen von rund 400 Mio. € bewilligt.

Zur Projektübersicht Zielgruppe Schule
Zur Projektübersicht Zielgruppe Kommune
Zur Projektübersicht Zielgruppe Verbraucher

Der Projektträger Jülich (PTJ) empfängt und bewertet Förderanträge im Förderprogramm für Kommunen, soziale und kulturelle Einrichtungen (entsprechend der Kommunalrichtlinie) sowie im Förderprogramm innovative Klimaschutzprojekte für Wirtschaft, Kommunen, Verbraucher und Schulen. Die Kommunalrichtlinie des BMU klärt, welche kommunalen Akteure mit welchen Vorhaben im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative förderfähig sind.

Informationen zu Antragsstellung der Teilprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative finden sich auf den Seiten des PTJ: www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen

 

"KlimaLotse – Leitfaden zur Anpassung an den Klimawandel" des Umweltbundesamtes (UBA)
Als Leitfaden zur Anpassung an den Klimawandel unterstützt der Klimalotse Organisationen dabei, sich systematisch mit Klimafolgen und -Anpassung auseinander zu setzen: Von der Sensibilisierung für das Thema über das Erarbeiten von Anpassungsmaßnahmen und -strategien bis hin zu ihrer Umsetzung. Der Klimalotse richtet sich an Anpassungsinteressierte, die bislang noch kein oder nur geringes Vorwissen zum Thema haben. Angesprochen werden vor allem Vertreter von kleinen und mittleren Unternehmen und Kommunen, öffentlich-rechtlichen Körperschaften sowie Wirtschafts- und Umweltverbänden.

 

KomPass Tatenbank – Datenbank für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
KomPass dokumentiert Projekte und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und bietet für alle Interessierten ein Forum, um eigene Anpassungsprojekte eigenständig einzutragen und vorzustellen. Zudem können Sie hier Anregungen aus den Maßnahmen anderer gewinnen. Der Schwerpunkt der Tatenbank liegt auf lokalen und regionalen Maßnahmen, die in Deutschland durchgeführt wurden oder sich in der Umsetzung befinden. Zusätzlich werden auch ausgewählte Beispiele aus dem Ausland dokumentiert.

 

„Aktionsplan Anpassung“ des Bundesumweltministeriums (BMU)
Das Bundesumweltministerium (BMU) fördert im Rahmen dieses Programms Projekte, die die Fähigkeit regionaler oder lokaler Akteure (wie z.B. Kommunen, Unternehmen) zur Anpassung an Folgen des Klimawandels durch Initiativen zur Bewusstseinsbildung, zu Dialog und Beteiligung sowie zur Vernetzung und Kooperation stärken. Zugleich ist es ein wichtiges Anliegen, die beiden klimapolitischen Bereiche Klimaschutz und Anpassung an die Folgen des Klimawandels eng miteinander zu verknüpfen. Bei der Bewertung der zur Förderung eingereichten Vorhaben kann Vorschlägen, die auch die Zielsetzungen des Klimaschutzes unterstützen, Vorrang eingeräumt werden. Zumindest dürfen geförderte Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel der Zielerreichung des Klimaschutzes nicht entgegenwirken. Förderfähig (Förderbekanntmachung vom 2. April 2012) sind Vorhaben in den Bereichen:

- Erstellung von Anpassungskonzepten in Unternehmen,

- Erstellung von Bildungsangeboten im Bereich der Anpassung an die Folgen des Klimawandels,

- Aufbau kommunaler Leuchtturmvorhaben sowie interkommunaler oder regionaler Verbünde zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels,

mit dem Ziel, die Risikovorsorge und langfristige Einbeziehung von Klimawandelaspekten in allen klimasensiblen Entscheidungen, Planungen und Aktivitäten voranzubringen. Eine Antragstellung ist ganzjährig möglich. Förderanträge zum  „Aktionsplan Anpassung“ werden ebenfalls beim PTJ eingereicht und bearbeitet.

KomPass Tatenbank – Datenbank für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
KomPass dokumentiert Projekte und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und bietet für alle Interessierten ein Forum, um eigene Anpassungsprojekte eigenständig einzutragen und vorzustellen. Zudem können Sie hier Anregungen aus den Maßnahmen anderer gewinnen. Der Schwerpunkt der Tatenbank liegt auf lokalen und regionalen Maßnahmen, die in Deutschland durchgeführt wurden oder sich in der Umsetzung befinden. Zusätzlich werden auch ausgewählte Beispiele aus dem Ausland dokumentiert.

 

„Aktionsplan Anpassung“ des Bundesumweltministeriums (BMU)
Das Bundesumweltministerium (BMU) fördert im Rahmen dieses Programms Projekte, die die Fähigkeit regionaler oder lokaler Akteure (wie z.B. Kommunen, Unternehmen) zur Anpassung an Folgen des Klimawandels durch Initiativen zur Bewusstseinsbildung, zu Dialog und Beteiligung sowie zur Vernetzung und Kooperation stärken. Zugleich ist es ein wichtiges Anliegen, die beiden klimapolitischen Bereiche Klimaschutz und Anpassung an die Folgen des Klimawandels eng miteinander zu verknüpfen. Bei der Bewertung der zur Förderung eingereichten Vorhaben kann Vorschlägen, die auch die Zielsetzungen des Klimaschutzes unterstützen, Vorrang eingeräumt werden. Zumindest dürfen geförderte Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel der Zielerreichung des Klimaschutzes nicht entgegenwirken. Förderfähig (Förderbekanntmachung vom 2. April 2012) sind Vorhaben in den Bereichen:

- Erstellung von Anpassungskonzepten in Unternehmen,

- Erstellung von Bildungsangeboten im Bereich der Anpassung an die Folgen des Klimawandels,

- Aufbau kommunaler Leuchtturmvorhaben sowie interkommunaler oder regionaler Verbünde zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels,

mit dem Ziel, die Risikovorsorge und langfristige Einbeziehung von Klimawandelaspekten in allen klimasensiblen Entscheidungen, Planungen und Aktivitäten voranzubringen. Eine Antragstellung ist ganzjährig möglich. Förderanträge zum  „Aktionsplan Anpassung“ werden ebenfalls beim PTJ eingereicht und bearbeitet.

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