Baden-Württemberg: Haushaltsbudget für BNE nicht nötig!

Trotz einer großen Vielfalt an guten Beispielen ist in Baden-Württemberg nach wie vor kein Gesamtkonzept und keine Strategie zur flächendeckenden Umsetzung von BNE zu erkennen. Diese Ansicht äußerte zumindest die Landtagsfraktion der Grünen in einer Großen Anfrage mit dem Titel „UN-Dekade Bildung für nachhaltige Entwicklung in Baden-Württemberg umfassend und konsequent umsetzen“. Die Antwort der Landesregierung mit der Drucksachennummer 14/5645 gibt interessante Aufschlüsse. Beispielsweise sieht die Regierung keinen Bedarf, BNE in die Landesverfassung oder das Schulgesetz aufzunehmen, weil dort schon steht, die Jugend sei „in Ehrfurcht vor Gott, ... in der Liebe zu Volk und Heimat, zu sittlicher und politischer Verantwortlichkeit ... zu erziehen“. In allen Schulen walte bereits „der Geist der Duldsamkeit und der sozialen Ethik“. Weil es sich bei BNE um ein „facettenreiches Querschnittsthema“ handele, sei auch die Ernennung von BNE-Beauftragten an Schulen „nicht zielführend“. Eine Evaluierung der UN-Dekade BNE sei zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. Die aktuelle Arbeit müsse weiterhin auf die Multiplikation von BNE in alle formalen und informellen Bildungsbereiche gerichtet sein.
Eine wahre Fleißarbeit stellt die ausführliche Antwort auf die Frage nach den internationale Schulpartnerschaften, aufgeschlüsselt nach Schularten und Partnerländern, dar. Viele außerschulische Einrichtungen leisten wichtige Beiträge zum Landesaktionsplan BNE, darunter botanische und zoologische Gärten, Naturkundemuseen, Naturschutzzentren, Ökostationen, Ökomobile und Schulbauernhöfe. Sie erhielten Unterstützung durch die Stiftung Naturschutzfonds. Eine Qualifizierung und Zertifizierung analog der Norddeutschen Partnerschaft NUN werde dabei angestrebt. Einrichtungen mit primär naturschutzfachlichem Profil sollten weiterentwickelt und vernetzt werden. Gesonderte Mittel für BNE in den Haushaltsplänen des Kultus- oder Umweltministeriums einzustellen findet die Landesregierung in Stuttgart jedoch „angesichts der zahlreichen und sehr diversifizierten Maßnahmen in den unterschiedlichen Bereichen ... nicht zweckmäßig und sachgerecht“.

www.kurzlink.de/bw-14-5645.pdf