"Die Vielfalt des Lebens auf unserer Erde ist die Grundlage

für unser menschliches Dasein. Es ist die Aufgabe der Gesellschaft, wie auch jedes einzelnen, diese Lebensvielfalt um ihrer selbst willen und für uns sowie die nachfolgenden Generationen zu erhalten. Der Mensch ist dieser Natur.
Es zählt daher zu den grundlegenden Bildungsaufgaben, diese Erkenntnis zu vermitteln und verantwortungsvolles Handeln abzuleiten. Umweltbildung ist als Herausforderung an alle gesellschaftlichen Bereiche zu begreifen. Nur wenn sie als Aufgabe überall akzeptiert und integriert wird, besteht Hoffnung auf eine tiefgreifende Umwandlung im Bewußtsein und im Handeln der Menschen. Umweltbildung muß in allen Bildungs- und Lebensbereichen umgesetzt werden."

1. Prinzipielle Forderungen:
- Die Landesregierung ist aufgefordert, ein Rahmenkonzept zur Umweltbildung für das Land Brandenburg zu erarbeiten.
- Eine interministerielle Arbeitsgruppe Umweltbildung unter Beteiligung von Verbänden und Institutionen als beratendes Gremium und unter Federführung des Umweltministeriums muß gebildet werden, um die o.g. Aufgabe zu lösen.
- Umweltbildung ist eine Pflichtaufgabe der Ministerien und Kommunen und muß deshalb mit dem dafür notwendigen Personal und finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Ein Referat für Umweltbildung im koordinierenden Ressort sollte eingerichtet werden.
- Ein Umweltbildungsfonds für das Land Brandenburg zur Erfüllung von Pflichtaufgaben für ressortübergreifende Maßnahmen wird eingefordert.

2. Kindertagesstätten
- Die Aus- und Fortbildung der Erzieher muß ökologisch fundiert erfolgen und erweitert werden. Es muß ein Anreiz zur Nutzung dieses Angebots für die Erzieherinnen geschaffen werden.
- Eine enge Zusammenarbeit mit außerschulischen Lernorten ist anzustreben.

3. Allgemeinbildende Schulen
- Umweltbildung ist Pflichtaufgabe der Schulen; es wird daher gefordert, daß die jeweiligen Schulleiter sich ihrer Pflicht gegenüber Umweltbildung bewußt werden und in jeder Schule ein Ansprechpartner (Umweltbeauftragter an Schulen) vorhanden ist, der Umweltbildung gegenüber den Schülern, den Pädagogen und dem Schulumfeld kompetent vertreten kann. Zur Vermittlung der notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten sind die vorhandenen Weiterbildungsangebote verstärkt zu nutzen.
- Projekte zur Förderung der Umweltbildung, in denen auch die Verknüpfung mit weiteren Erziehungsinhalten (z.B. Gesundheits-, Verkehrs-, ethische oder ästhetische Erziehung) sind verstärkt durchzuführen (z.B. umweltpädagogische Woche, Aktionen, Broschüren). Anregungen hierzu können regionale Umweltbildungszentren liefern. Um den Erhalt solcher Zentren zu ermöglichen, müssen sich Kommunen und Land an ihrer Finanzierung beteiligen.
- Die Aus- und Fortbildung der Lehrer muß ökologisch fundiert erfolgen, auf lokaler, regionaler oder zentraler Ebene soll das Fortbildungsangebot erweitert werden. Eine Zusammenarbeit mit Hochschulen, Naturschutzorganisationen, Verbänden und Umweltbildungseinrichtungen ist anzustreben.

4.außerschulische Umweltbildungseinrichtungen
- Eine Zentralstelle für Umweltbildung ist in Zusammenarbeit mit den Verbänden einzurichten: Arbeitsgemeinschaft Natur- und Umwelterziehung (ANU).
- Ein staatlich gefördertes Netzwerk Umweltbildung zwischen Schulen, außerschulischen Lernorten, Universitäten, Naturschutzverbänden, Großschutzgebieten und Einrichtungen in der Erwachsenenbildung muß geschaffen werden.
- Die Umweltbildungszentren müssen als Träger für Fortbildung anerkannt werden.
- An außerschulische Lernorte müssen Lehrerabordnungen erfolgen.
- Ein Finanzierungsmodell für außerschulische Lernorte muß durchgesetzt werden, Schulen sollen z.B. auf Schulamtsebene ein zweckgebundenes Budget erhalten, um Umweltbildungseinrichtungen besuchen zu können.
- Prioritär ist der Erhalt bereits bestehender Einrichtungen,nachrangig die Schaffung neuer Einrichtungen. Die bestehenden Einrichtungen sollten hinsichtlich ihrer Vorbildwirkung (Gebäude, Gelände, Ausstattung, Programm, Organisationntruktur) und ihre Profils überprüft werden.
- Im FÖJ zu vermittelnde Bildungsinhalte müssen in Theorie und Praxis durch anerkannte UmweltpädagogInnen vermittelt werden. Umweltzentren sind als Träger bzw. Einsatzstelle zu fördern.
- Die Schullandheime, waldpädagogische Einrichtungen, Natur museen u.a. außerschulische Umweltbildungseinrichtungensollten personell abgesichert werden, um den Schwerpunkt "Umweltbildung" erweitern zu können. Es müssen Fördermöglichkeiten zur Unterstützung im Landeshaushalt geschaffen werden.

5.Hochschulen
- Umweltbildung muß in alle Studienfächer durch Vermittlung umweltrelevanter Kenntnisse, Fähigkeiten Und Fertigkeiten integriert werden.
- Kooperationsmodelle mit außeruniversitären Einrichtungen z.B. Natur- und Umweltschutzorganisationen müssen eingerichtet bzw. entwickelt werden.

8. Verbandsarbeit
- Außerschulische Kinder- und Jugendarbeit von Vereinen und freien Trägern im Bereich Umweltbildung muß aus staatlichen und kommunalen Mitteln stärker finanziell gefördert werden (Gewaltprävention durch Umweltbildung).
- Die Umweltbildung muß in die tägliche Arbeit der Verbände auf allen Strukturebenen einbezogen werden. Alle verbandsinternen Möglichkeiten im Rahmen der Umweltbildung müssen genutzt werden.

9.Jugendarbeit
- Die Kooperationen zwischen Jugendverbänden und der Schule müssen im Hinblick einer sinnvollen Betätigung der Jugendlichen auch im Bereich der Umweltbildung ausgebaut werden.

10. Verbraucherberatung
- Die Umweltberatung für Verbraucher (einzeln oder in Gruppen) bzw. für Schüler/Schulklassen im Rahmen von Projekttagen und- wochen ist kontinuierlich zu gewährleisten.

11. Landwirtschaft und Forsten
- Es müssen "Grüne Berufe" als Bindeglied zwischen Ökonomie Ökologie und deren besondere Rolle bei der Steuerung vermeintlicher Gegensätze geschaffen bzw. ausgebaut werden.
- Die Beziehung des Menschen zum Wald und zur Natur sind zu fördern. Dabei muß und kann die Waldpädagogik als Teil der Umweltbildung einen wesentlichen Beitrag in der gesamten Zielgruppenbreite leisten.
- Es müssen Fördermöglichen zur Unterstützung waldpädagogischer Einrichtungen (Waldschulen, Jugendwaldheime, Forstmuseen u.a.) im Landeshaushalt geschaffen werden.

12. Kommunaler Bereich
- Im Rahmen der kommunalen Pflichtaufgaben muß Umweltbildung durch konkrete Maßnahmen und finanzielle Unterstützung realisiert werden.