UN-Kinderrechtskonvention ohne ökologische Kinderrechte

Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes (KRK) vom 20.11.1989 ist am 5.4.1992 für Deutschland in Kraft getreten. In ihr haben sich die Unterzeichnerstaaten verpflichtet, "alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte" zu treffen. Innerhalb von 2 Jahren nach Inkrafttreten muß ein Erstbericht vorgelegt werden, danach alle 5 Jahre. Die Vertragsstaaten verpflichten sich u.a. deutliche, positive Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu schaffen und einen rechtlichen Mindeststandard (Versorgung, Schutz, Partizipation) zu garantieren. Geachtet werden sollen u.a. das Recht auf Leben, eigenem Willen und Identität, der Zugang zu Medien und der Schutz vor Gewalt und sexuellen Mißbrauch.

Das Thema Ökologie ist in der KRK jedoch fast völlig vergessen worden: kein einziger Hinweis existiert auf die besondere Belastung von Kindern durch Umweltgifte, die um sich greifenden Umweltund Zukunftsängste bei Kindern oder gar auf die sog. "ökologischen Kinderrechte". In Deutschland bildete sich 1993 ein Initiativkreis zur Gründung einer "National Coalition" (NC), die die Umsetzung der KRK voranbringen soll. In dieser NC sollen alle relevanten Verbände, Organisationen und Initiativen, aber auch öffentliche Körperschaften und Einzelpersonen als Nichtregierungsorganisationen (NGO) fachpolitisch und organisatorisch unabhängig zusammenwirken. Einer vorläufigen Koordinierungsgruppe (KoG) für die NC gehören 14 Personen an (u.a. von DRK, Unicef, Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, GEW). Die KoG hat inzwischen Ziele, Aufgaben, Struktur und Arbeitsweise der NC sowie eine Stellungnahme zum Erstbericht der Bundesregierung erarbeitet. Am 25.Mai 1995 wurde die NC offiziell ins Leben gerufen, Schirmherrin ist die Bundestagspräsidentin, Frau Prof. Dr. Rita Süssmuth, Rechtsträger der NC ist die Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ). Inzwischen konnte auch eine Koordinierungsstelle mit 1 1/2 Stellen (dank der finanziellen Unterstützung durch die Stiftung Deutsche Jugendmarke e.V. in Höhe von 450.000,- DM) seine Arbeit aufnehmen. Aufgaben sind u.a. die Erstellung einer Geschäftsordnung und einer Arbeitsplanung für 1996/97, die Herausgabe von (bislang 2) Infodiensten und der Entwurf eines Memorandums.

Alle an einer Mitwirkung interessierten Organisationen können eine "Verpflichtungserklärung zu den Zielen und Aufgaben der National Coalition" unterzeichnen und ihren Beitritt zur NC erklären. Sie haben dann das Recht an den Abstimmungen teilzunehmen und verpflichten sich, die Ziele der KRK zu achten und zu fördern und an der Umsetzung der Konvention aktiv mitzuarbeiten. Bislang haben 70 Organisationen ihren Beitritt und somit ihre Unterstützung erklärt (der ANU-Sprecherrat wird sich auf seiner Herbstsitzung am 13./14.9. damit befassen). Unter der Leitung von Thomas Schalski (GEW) gründete sich nun eine "Arbeitsgruppe ökologische Kinderrechte" der NC, die sich das erstemal am 26.6.96 in Köln traf. Anwesend waren u.a. Vertreter von DLRG-Jugend, Netzwerk Kind und Jugend, ANU, die deutschen Kinderärzte, die Interdisziplinäre Gesellschaft für Umweltmedizin und GEW. Bis zur nächsten Sitzung am 30. September (voraussichtlich wieder in Köln) soll eine Definition ökologischer Kinderrechte und sich daraus ableitender Forderungen erarbeitet werden. Hierzu sollen bereits vorhandene Papiere zu den Themenbereichen Energie/Klima, Ernährung, Kleidung, Wohnen, Computer, Luft, Wasser, Boden, Gentechnik und Strahlenschutz gesichtet und ausgewertet werden. Die Vorschläge zur Verbesserung der KRK sollen dann an die Bundesregierung übergeben werden - und falls die nicht gebührend reagiert, direkt an den zuständigen Ausschuß in Genf. Literatur: 1) "UN-Kinderkonvention im Wortlaut", Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg), c/o AJS, Hohenzollernring 85-87, 50672 Köln, Tel: 0221/9515380, 2) Stellungnahme der KoG der NC zum Erstbericht der Bundesregierung zur KRK, AGJ, Haager Weg 44, 53127 Bonn, 3) Drucksache des Deutschen Bundestages Nr. 13/1968: "Kindergesundheit und Umweltbelastungen" (Antrag der SPD), 4) Kraut und Rüben, Nr. 7/96, S. 85-88: "Kinder an die Macht"

Kontakt: NC-Koordinierungsstelle, c/o AGJ, Haager Weg 44, 53127 Bonn, Tel: 0228/910240, Fax: 9102466, oder GEW, Thomas Schalski, AG ökologische Kinderrechte, Rothenbaumchaussee 15, 20148 Hamburg, Tel:040/4917991