Umweltbildung aus Eingriffs-Ausgleichszahlungen finanzierbar

Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) verstärken die vom Bundesnaturschutzgesetz vorgesehenen naturschützenden Maßnahmen und tragen mittel- und langfristig wesentlich zur Reduzierung von Vollzugsdefiziten im Naturschutz bei. Solche Bildungsmaßnahmen können durchaus aus den Eingriffs-Ausgleichszahlungen nach § 15 Abs. 6 des Bundesnaturschutzgesetzes finanziert werden; hierfür müsste jedoch erst ein verwaltungspolitisches Umdenken stattfinden. Das sind die Kernaussagen des Aufsatzes „Maßnahmen der Umweltbildung bzw. BNE und deren Nutzbarmachung bei der Eingriffskompensation, Kohärenzsicherung und Umweltschadensanierung“. Der Text von Marcus Lau und Mara Meske ist in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift „Natur und Recht“ erschienen.

 

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