Umweltminister der Länder beschließen Förderung der Umweltbildung

Fast unbemerkt von der großen Öffentlichkeit beschlossen die Umweltminister der Bundesländer auf der 46. UMK (Umweltministerkonferenz) am 12./13. Juni 1996 in Lübeck unter TOP 28.15 einstimmig, die Förderung der Umweltbildung in Deutschland voranzutreiben. Im Beschluß heißt es u.a., daß eine Zukunftsgestaltung, die dem "Leitbild der dauerhaft umweltgerechten Entwicklung" folgt, eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei, die durch Umweltbildung gefördert werden muß. Umweltbildung wird dabei als integrativer Bestandteil der Umweltpolitik gesehen. Sie soll die Menschen dazu befähigen, sich an den "notwendigen Lernund Gestaltungsprozessen zu beteiligen". Die Umweltbildung muß sich dieser neuen Herausforderung stellen, meinen die Minister und legen den Schwerpunkt dabei auf den außerschulische Bereich.

"Zur Integration des Leitbildes in die Umweltbildung bedarf es der verbesserten Zusammenarbeit der Länder und der länderspezifischen Umsetzung verschiedener Maßnahmen", heißt es weiter, was soviel bedeutet wie: Wenn die Länder diesen Prozeß wollen, müssen sie Maßnahmen zur Förderung der Umweltbildung ergreifen. In einem zweiseitigen Anhang zum Beschluß sind die Maßnahmen aufgeführt, die die Länder ergreifen sollen, um geeignete Rahmenbedingungen für diesen Prozeß zu schaffen. Erster Punkt: Schaffung arbeitsfähiger Strukturen durch die Unterstützung von Umweltzentren, regionaler Einrichtungen und Initiativen sowie durch die Förderung Runder Tische! In Bayern hat die Zukunft bereits begonnen: hier wurde vom Umweltministerium mit tatkräftiger Unterstützung des ANU Landesverbandes bereits ein 2 Millionentopf zur Förderung der Umweltbildung eingerichtet, ein Runder Tisch existiert ebenfalls. Weitere Maßnahmen, die die Länder zur Förderung einer "nachhaltigkeitsorientierten Umweltbildung" ergreifen sollen, sind u.a. eine entsprechende Professionalisierung der MultiplikatorInnen, die Förderung von Projekten zur Integration des Leitbildes in die Umweltbildung, eine pädagogische Aufbereitung von umweltpolitischen Zielen sowie den verstärkten Einbezug der Medien in die Bildungsarbeit. Zur Finanzierung dieser Vorhaben verpflichten sich die Länder zu prüfen, ob z.B. die Umweltbildung anteilig aus den Umweltprogrammen mitfinanziert werden könnte (denn was helfen z.B. die schönsten Artenschutzprogramme, wenn die darin vorgeschlagenen Maßnahmen von den BürgerInnen nicht verstanden, akzeptiert und mitgetragen werden?) oder ob andere Finanzierungsmöglichkeiten bestehen, z.B. die Einrichtung eines Umweltbildungs-Fonds oder eine teilnehmerbezogene Förderung von Bildungsmaßnahmen.

Der Erfahrungsaustausch soll durch "interministerielle Arbeitskreise" auf Länderebene und bundesweit durch verbesserte Zusammenarbeit und gemeinsame Projekte und Programme vorangebracht werden. Hier sollten Die ANU-Landesverbände zuerst ansetzen und Zugang zu den Arbeitsgremien mit Rede- und Stimmrecht fordern. In einigen Ländern (z.B. Hamburg, NRW) sitzen Verwaltung und Umweltbildung-NROs (Nichtregierungsorganisationen also ANU, DGU usw.) bereits am selben Tisch und überlegen, wie denn dieses Leitbild im Bildungsbereich verwirklicht werden könnte. Nun ist es Aufgabe der Umweltbildungsverbände, insbesondere der ANU Landesverbände, sachkundig und konstruktiv Druck zu machen und diese vielleicht letzte Chance zur gesetzlichen Verankerung der Umweltbildung wahrzunehmen. Die Bundesregierung hat nämlich ihre Hausaufgabe bis heute noch nicht erfüllt hat: die Erstellung eines Gesamtkonzeptes zur Umweltbildung in Deutschland, so wie es der Ausschuß für Bildung und Wissenschaft des Deutschen Bundestages auf der Grundlage eines SPD-Antrages (Drucksache 12/3768) bereits 1994 gefordert hatte.

(Der UMK-Beschluß "Förderung der Umweltbildung" kann gegen Einsendung eines mit DM 1,- freigemachten Couverts bei der Reaktion angefordert werden.)