Umweltbildung fehlt im neuen Bundesnaturschutzgesetz

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ökopädNEWS
Dezember 2009/Januar 2010
Ausgabe Nr. 206

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Verschiedenes

Umweltbildung fehlt im neuen Bundesnaturschutzgesetz


Im Juli verabschiedete der Bundestag das neue Bundesnaturschutzgesetz, das zum 1. März 2010 in Kraft tritt. Im Vergleich zur vorherigen Fassung wird Umweltbildung darin nur noch indirekt geregelt: „Erziehungs-, Bildungs- und Informationsträger klären auf allen Ebenen über die Bedeutung von Natur und Landschaft, über deren Bewirtschaftung und Nutzung sowie über die Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf und wecken das Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit Natur und Landschaft“, heißt es in Paragraf 2. Welche Träger gemeint sind, wer in der Verwaltung dafür zuständig ist und ob dafür Mittel bereitzustellen sind, bleibt offen. Kritiker sprechen von einem „geplanten Vollzugsdefizit“.
Besonders pikant: Die mit dem neuen Gesetz verbundene erweiterte Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes könnten einige Länder nutzen, bestehende weiterreichende Formulierungen zur Umweltbildung wieder zu streichen.

www.bmu.de/naturschutz_biologische_vielfalt/downloads/doc/44597.php

 

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